Beitritt

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 90,00 €.

Eine Ermäßigung des Beitrages wird in folgenden Fällen auf Antrag gewährt:

Mitglieder, die mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren in einem Haushalt leben und diese/s erziehen (20,00 €), die über ein geringes Einkommen verfügen - d.h. unterhalb der Pfändungsfreigrenze - (20,00 €) oder die gleichzeitig Mitglied im Deutschen Juristinnenbund sind (10,00 €). Die Ermäßigungsbeträge dürfen kummuliert werden, der Gesamtbetrag der Ermäßigung darf jedoch insgesamt die Summe von 40€ nicht überschreiten.

Die Mitgliedschaft in der ARGE Anwältinnen im DAV setzt voraus, dass Sie Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltverein sind.

Zum Download bereitgestellt: Beitrittserklärung für die ARGE Anwältinnen