Satzungsänderung auf der DAV-Mitgliederversammlung am 12.11.2010 - Änderungsanträge der ARGE Anwältinnen

Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins am 12.11.2010 wird die beabsichtigte Änderung der Satzung des DAV diskutiert und voraussichtlich beschlossen werden. Grundsätzlich begrüßt die ARGE Anwältinnen ausdrücklich die geplante Satzungsänderung, da sie eine wesentliche Modernisierung darstellt. Allerdings erachtet die ARGE Anwältinnen drei Änderungsanträge für zwingend notwendig, um die Ziele des DAV im Hinblick auf die Gleichstellung von Mann und Frau zu erreichen und eine hinreichende Förderung von Anwältinnen sicherzustellen. Uns ist es wichtig, dass Sie die notwendigen Änderungen publik machen, damit sich hierfür eine Zustimmung findet. Die ARGE Anwältinnen selbst hat allerdings kein Teilnahme- oder Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

Hier finden Sie die Änderungsanträge der ARGE Anwältinnen vom 24.08.2010.