Aufruf: Anwältinnen in die Aufsichtsräte!

Machen Sie mit!

Petition zur Gleichstellung der Frauen!

Es soll eine Petition zur Gleichstellung der Frauen durch Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten mittels einer gesetzlichen Mindestquote im Bundestag eingebracht werden. Wer diese Petition zeichnen will, rufe bitte
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=pm;sa=send;f=inbox;pmsg=11110;quote;u=5
auf und melde sich einmal komplett mit Namen und Anschrift an. Dann kann man mitzeichnen.

Petition: Gleichstellungsrecht - Erhöhung der Frauenanteils und gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge der Aufforderung in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nachkommen und ein Gesetz beschließen, das eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten bewirkt und insbesondere eine gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte aller Unternehmen mit mehr als 500 MItarbeitern vorsieht, die nach einer angemessenen und absehbaren Übergangsfrist erreicht sein muss.

Begründung

51% der deutschen Bevölkerung sind Frauen.
3% der Vorstandsmitglieder der im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX notierten Unternehmen sind Frauen.
3% der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsräten der genannten Unternehmen sind Frauen.
Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In den 10 Jahren ihres Bestehens ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, die in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom 2. Juli 2001 niedergelegt ist, ohne jede Wirkung geblieben. Daher fordern wir den Deutschen Bundestag auf, der Aufforderung in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes endlich nachzukommen und ein Gesetz zu beschließen, das eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten bewirkt und insbesondere eine gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte aller Unternehmen mit mehr als 500 MItarbeitern vorsieht, die nach einer angemessenen und absehbaren Übergangsfrist erreicht werden muss.

Die Mitzeichnungsfrist endet am 24. Mai 2011, bis dahin sind 50.000 Unterschriften erforderlich. Der Weg dahin ist noch weit. Bitte leiten Sie die Petition weiter!

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Hier finden Sie die Hauptversammlungstermine von DAX-Unternehmen 2011!

Es werden noch Aktien und Teilnehmerinnen gesucht, die Listen finden Sie hier!

Die von der ARGE Anwältinnen, FidAR (Initiative für Frauen in die Aufsichtsräte) und dem Deutschen Juristinnenbund djb gemeinsam durchgeführte Aktion (Besuch der Hauptversammlungen) wird fortgesetzt. Die Teilnehmerinnen stellen den Aufsichtsräten und Vorstandsvorsitzenden unbequeme Fragen. Sie brauchen nicht selbst Aktionärinnen zu sein, eine Bevollmächtigung reicht aus. Aus diesem Grund werden nicht nur Teilnehmerinnen gesucht, die die Hauptversammlungen besuchen möchten, sondern auch Aktieninhaberinnen, die bereit sind, Teilnehmerinnen zu bevollmächtigen. Wer bereit ist, zu Versammlungen zu gehen oder wer Aktien hat und bereit ist, Stimmrechte abzutreten, melde sich bitte bei Rechtsanwältin und vereidigte Buchprüferin Birgit Kersten vom djb. Dort gibt es auch weitere Informationen u. a. über den Fragenkatalog, der für die Besuche der Hauptversammlungen entwickelt wurde. Wichtig: Die Aktien müssen mindestens 21 Tage vor der Hauptversammlung gehalten werden. Eine Liste mit Terminen der Hauptversammlungen kann im geschützten Mitgliederbereich der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen abgerufen werden. Weitere Fragen beantworten Ihnen gern Rechtsanwältin Mechtild Düsing und Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Anwältinnen.

Hier ist das gemeinsame Schreiben der drei beteiligten Organisationen ARGE Anwältinnen, djb und Fidar. Darin wird unter anderem die Verabschiedung einer gesetzlichen Quotenregelung, nach der mindestens 25% der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein müssen, gefordert. Außerdem soll eine verbindliche gesetzliche Regelung dafür sorgen, dass unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite Männer und Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft vertreten sein müssen. (s.a. FAZ-Bericht). Anwältinnen sind geradezu prädestiniert für eine Aufsichtsratstätigkeit. Wenn Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich und gehen Sie auch zu den Hauptversammlungen!

Hier finden Sie den aktuellen Bericht aus Münster vom Internationalen Frauentag 2010!