Bundesgerichtshof gegen heimliche Vaterschaftstests

Instanz:

BGH, Grundsatzurteil vom 12.01.2005: XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03

Kommentar / Leitsatz:

Der BGH hat am 12.01.2005 in einem Grundsatzurteil (XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03) entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests weiterhin nicht als Beweismittel vor Bericht verwandt werden dürfen. Derartige Tests verstießen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der BGH betonte gleichzei­tig, die Entscheidung sei unabhängig vom Ausgang des "aktuellen Gesetzgebungsvorhabens" ergangen. Die Aussage bezieht sich auf das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geplante Gendiagnostikgesetz, nach­dem ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene Gentests künftig mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden können. Der Deutsche Juristinnenbund begrüßte in einer Presseerklärung vom gleichen Tag die Entscheidung des BGH. Heimliche Tests unterliefen die gut begründeten familienrechtlichen Regelungen der Vaterschaftsan­fechtung. Zudem seien heimliche Gentests ein großartiges Geschäft geworden, durch die zum "Schnäppchen­preis" die grundrechtlich geschützten Daten anderer in Erfahrung gebracht würden.

Verweise

www.bundesgerichtshof.de