Bundesgerichtshof für Gleichbehandlung aller Mütter beim Unterhalt

Instanz:

Urteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03

Kommentar / Leitsatz:

Ledige Mütter, die Kinder betreuen, sind geschiedenen Müttern beim Unterhalt nun gleichgestellt. Mit dieser Entscheidung (Urteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03) beseitigte der Familiensenat des Bundesgerichtshofs eine Schieflage in der Rechtsprechung. Bislang konnten nicht verheiratete Väter einen höheren Eigenbedarf geltend machen als Ex-Ehegatten, soweit es um Unterhaltszahlungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes ging. Bislang war der Selbstbehalt nur hinsichtlich der Unterhaltsansprüche der nichtehelichen und ehelichen Kinder gegen den Vater gleich hoch. Mindestens 1000 Euro monatlich sollten die ledigen Väter für sich selbst behalten können, die Ex-Ehemänner aber nur 840 Euro, das regelten die Leitlinien der Oberlandesgerichte. Diesen Ansatz hat der BGH-Senat nicht gebilligt, in Zukunft soll der "Selbstbehalt" der ledigen Väter ebenfalls bis auf 840 Euro abgesenkt werden können. Maßgebend für die Entscheidung der Karlsruher Richter war das Kindeswohl. Einer Mutter werde Betreuungsunterhalt gewährt, weil sie sich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen können soll. Diese Zweckrichtung sei bei ledigen und geschiedenen Müttern gleich, weshalb sie nach Art. 6 Abs. 4 und 5 GG gleichbehandelt werden müssen. Große Unterschiede in den gewährten Unterhaltszahlungen gibt es nach wie vor bei der Dauer der Unterhaltszahlungen. Geschiedene Ehegatten können bis zum fünfzehnten Geburtstag des Kindes Unterhaltszahlungen durchsetzen, ledige Mütter nur bis zum dritten Geburtstag. Das Urteil in Sachen XII ZR 3/03 ist bislang nur im Tenor verkündet; eine Pressemitteilung finden Sie unter Pressemitteilungen. Die Urteilsabsetzung folgt in einigen Wochen.

Unterhaltszahlungen an nicht verheiratete Mütter stehen nicht nur beim Bundesgerichtshof auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht ist damit befasst, außerdem hat die Bundesjustizministerin eine Reform des Unterhaltsrechts angekündigt.